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Göttingen SÜD-OST 04/05 2014

16 im vergangenen November zur Auslegung beschlossenen Dokumenten abwichen. Jedoch „in den Vorlagen sei dieser Aus- tausch nicht erwähnt und in den Listen der Anlagen ebenfalls nicht ersichtlich“ zitieren die Grünen ihre Quelle.Nach An- sicht der Verwaltung liegt der Fall anders. So steht in ihrer Antwort auf die Anfrage: „Die Änderungen wurden vor Beginn der Auslegung am 16.12.2013 vorgenommen und in den am bekanntgemachten formel- len Ort der Auslegung […] ausliegenden Unterlagen hinreichend dokumentiert. Darüberhinaus wurden auch die Unterla- gen im informellen Bürgerinformations- system mit den entsprechenden Änderun- gen/Hinweisen versehen und waren dort während der Auslegungsdauer einsehbar. Sachlich und rechtlich sind die vorge- nommenen Änderungen und das bisherige Aufstellungsverfahren insgesamt nicht zu beanstanden.“ Stadtbaurat Dienberg hatte zudem in der Bauausschusssitzung (BA) am 06.02. betont, dass ihn die Kritik insofern ver- wundere, als ein Teil der Änderungen auf ausdrücklichen Wunsch der jetzigen Be- schwerdeführer vorgenommen worden sei. Seitens der Verwaltung wurde zudem darauf verwiesen, dass die Prüfung und Korrektur der Unterlagen in der BA am 07.11.2014 deutlich und aufgrund der von Bürgern und Politik vorgebrachten Kritik angekündigt worden war. Dass die Bürger sich beim Verfassen ihrer Eingaben irr- tümlicherweise auf die alten Dokumente bezogen, wäre auch damit kein Verschul- den der Verwaltung. Entsprechend heißt es in der Beschlussvorlage zur erneu- ten Auslegung: „In der Sitzung […] am 06.02.2014 äußerten die Mitglieder des Ausschusses den Wunsch, die Planung erneut öffentlich auszulegen. Grund hier- für ist, dass einige Bürger vorbrachten, sie hätten ihre Stellungnahmen zu der unge- änderten Fassungen verfasst, die sie sich in Vorbereitung der Sitzung des Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke am 07.11.2013 aus dem Allris, welches kein formales Beteiligungsinstrument darstellt, heruntergeladen hätten und sie nicht da- mit hätten rechnen können, dass die Un- terlagen zur Auslegung nochmal geändert würden.“ Der Auslegungszeitraum wurde für den Zeitraum vom 17.03. bis 17.04. festgelegt. Bürger können binnen dieser Frist weitere Stellungnahmen einreichen.

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