Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

SÜD-OST Februar/März 2014

11 Am Bauleitplanentwurf (B-Plan) be- anstandeten die BI, neben inhaltlichen Streitpunkten, den Auslegungszeitraum. Dieser sei aufgrund der Feiertage zu kurz bemessen. Zwar ging die Stadt über die vorgeschriebene Auslegungszeit von ei- nem Monat hinaus, aufgrund der Ad- vents- und Reisezeit reiche die Verlänge- rung jedoch nicht zum Ausgleich. Weiter kritisierte die BI Pro Nonnenstieg, bei der Verlängerung handle es sich „keines- wegs um die von Stadtbaurat Dienberg vollmundig angekündigte „Kulanz“ den Bürgern gegenüber sondern schlicht um eine Verwaltungsnotwendigkeit“ (Presse- mitteilung 06.12.). Für die BI bedeutet der Beschluss viel Ar- beit. Pro Nonnenstieg formulierte daher in ihrer Pressemitteilung vom 13.12.2013: „Während sich die meisten Göttinger auf eine erholsame und besinnliche Weih- nachts- und Ferienzeit freuen, beginnt für die Anwohner und Nachbarn des Non- nenstieg 72 die kritische Phase“. Denn Stellungnahmen zum B-Plan konnten nur innerhalb des Auslegungszeitraums bei der Stadt eingereicht werden. Nicht ausgelegt wird hingegen die be- schlossene Gestaltungsvereinbarung (GV). Zum Unmut beider BI macht die Stadt hierkeineAusnahme;einegesetzlicheVer- pflichtung zur Auslegung besteht nicht. Auch mit dem Zeitpunkt des Beschlusses waren die BI nicht einverstanden.„Mir er- schließt sich nicht, wie die Stadt mit dem Inverstor einen verbindlichen Vertrag zu einer Bauplanung abschließen kann, be- vor der Bebauungsplan beschlossen wur- de – und ganz besonders, bevor die Bürger zu der Planung an sich im Rahmen einer Auslegung ihre Stellungnahmen abgeben konnten“, bemängelt Sprecherin Gregori- us von der Nonnenstieg-Bürgerinitiative. Seitens der BI Pro Nonnenstieg wurde schon in der vorangegangenen Bauaus- schusssitzung (BA) die Bitte geäußert, den Vertrag erst nach Satzungsbeschluss des B-Plans zu beschließen. Hierauf hat- te Stadtbaurat Dienberg erklärt, dass der Satzungsbeschluss Baurecht i.S.v. § 33 BauGB eröffne, der Abschluss eines sol- chen Vertrages sei dann aber nicht mehr zulässig. Auch inhaltlich müssen sich beide Do- kumente stärkster Kritik durch die BI unterziehen. Im Wesentlichen bean- standen diese nach wie vor Aspekte von Umwelt, Bauästhetik und Infrastruktur, Hauptstreitpunkt bleibt die geplante Be- bauungsdichte. Wie schon in der BA am 07.11.2013 von einem Mitglied der Non- nenstieg-Bürgerinitiative geäußert wurde, sei für die BI bei der Geschossflächenzahl von 0,95 insgesamt kein zufriedenstellen- Noch am 05.12.2013 beschloss der Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke die Gestaltungsvereinbarung für das ehemalige IWF-Areal. Die Auslegung des viel- diskutierten Bauleitplanentwurfs wurde für den Zeitraum 16.12.2013 bis 24.01.2014 festgesetzt. Für beide Beschlüsse hagelte es während wie auch nach der Sitzung weiter starke Kritik aus den beteiligten Bürgerinitiativen (BI). Ebenso für das Vorge- hen von Politik und Verwaltung. VONDERSTADTUMWEIHNACHTEN BETROGEN? ehem. IWF-Areal

Seitenübersicht