Hinweis: Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unseren Shop finden sie hier

 

 § 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und debux ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit dies nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert wird.
(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

§ 2 Layouts durch debux
(1) Die Firma debux entwickelt zunächst ein Konzept für das Layout. Für das Konzept des Layouts verpflichtet sich die Firma debux zur Vorlage von drei unterschiedlichen Vorschlägen („Konzeptvorschläge“), sofern nicht der Auftraggeber vor der Vorlage der vollen Anzahl geschuldeter Konzeptvorschläge bereits einem bestimmten Vorschlag schriftlich zugestimmt hat.
(2) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Auftraggeber den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Firma debux schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale der Konzeptvorschläge, so kann die Firma debux nach Ablauf dieser zwei Wochen auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit Erstellung des Layouts fortfahren.
(3) Lehnt der Auftraggeber die Konzeptvorschläge der Firma debux in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei mal ab, so hat die Firma debux das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessen anteilige Vergütung zu verlangen.
(4) Nach Freigabe eines Konzeptvorschlags durch den Auftraggeber erstellt die Firma debux auf dessen Grundlage das Layout im vertraglich vereinbarten Umfang.

§ 3 Lizenzumfang Layout
(1) An dem Gesamtlayout und den einzelnen durch die Firma debux erstellten Elementen liegen sämtliche Urheberrechte bei der Firma debux. Eine Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt im Rahmen der vereinbarten Lizenz. Hierzu wird auf die jeweils geltende Übersicht („Layoutlizenzen“ der Firma debux) verwiesen.
(2) Die Firma debux ist berechtigt, das vertragsgegenständliche Layout jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für ihre Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zweck kann sie u. a. Vervielfältigungen einzelner Teile des Layouts herstellen und zu Werbezwecken nutzen. Sie muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Auftraggebers Rücksicht nehmen, hinweisen und diesen nennen.

§ 4 Preise und Leistung Lektorat und Korrektorat
(1) Die Honorare im Lektorat und Korrektorat werden nach Druckzeichen berechnet. Hierzu wird auf die Preisliste Lektorat und Korrektorat verwiesen.
(2) debux verpflichtet sich die Korrekturen nach besten Wissen und Gewissen vorzunehmen. Der Text soll danach fehlerfrei sein.
(3) Die Leistung gilt als durch debux erbracht,
– wenn nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf 7.200 Druckzeichen nachweisbar ist.
– oder wenn bei einer Fehleranzahl von mehr als zehn Fehlern pro 1.800 Zeichen im Ausgangstext, nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler pro 5.400 Zeichen nachweisbar ist. Selbiges gilt für etwaige Expressarbeiten, bei denen mehr als 30 Seiten á 1.800 Zeichen pro Tag bearbeitet werden müssen.
– wenn bei Texten, die sowohl Expressarbeit mit mehr als 30 Seiten pro Tag UND einer Fehleranzahl von mehr als zehn Fehlern pro 1.800 Zeichen im Ausgangstext sowie beim Schnellkorrektorat nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich eine Fehlerzahl von einem Fehler pro 3.600 Zeichen nicht überschritten wird. Für ein Schnellkorrektorat eines Ausgangstextes mit mehr als zehn Fehlern pro 1.800 Zeichen im Ausgangstext ist ein Fehler pro 1.800 Zeichen ausreichend für die Leistungserbringung.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Auftragserteilung, fachterminologische Indizes einzureichen und Sprachvarianten oder besondere, von der DUDEN-Rechtschreibung abweichenden Schreibweisen mitzuteilen. Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, Zahlenwerke, Währungsumrechnung, Anschriften und Zitate selbst auf Korrektheit zu prüfen und deren gewünschte Schreibweise vorzugeben.

§ 5 Vertragsschluss
(1) Sollten die Parteien Schriftform vereinbart haben, kommt der Vertrag unter Einbeziehung dieser AGB mit wechselseitiger Unterschrift zustande.
(2) In anderen Fällen kommt der Vertrag mit Auftragsbestätigung zustande. Für diese genügt die Übermittlung per Telefax oder E-Mail durch die Firma debux.

§ 6 Leistungszeit und Kündigung
(1) Die gem. § 2 geschuldete Anzahl von Konzeptvorschlägen für das Layout und die lektorierten bzw. korrigierten Texte und das fertiggestellte Layout sind dem Auftraggeber innerhalb der jeweils vertraglich vereinbarten Frist vorzulegen.
(2) Die Nichteinhaltung dieser Termine ist für die Firma debux unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten und Obliegenheiten durch den Auftraggeber beruht.
(3) Beide Seiten können den Vertrag bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils vorzeitig beenden, insbesondere wenn die Firma debux die weitere Erfüllung ablehnt, der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt oder der Auftraggeber fällige Abschlagszahlungen nicht leistet. Die Beendigung des Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Fristsetzung voraus, es sei denn, die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Partei abgelehnt worden.
(4) Der Auftraggeber kann den Vertrag darüber hinaus ohne wichtigen Grund auch jederzeit beenden. Hiervon bleibt der Vergütungsanspruch der Firma debux jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für den Auftraggeber vorgesehenen Kapazitäten.
(5) Bei wirksamer Beendigung des Vertrages durch den Auftraggeber gehen die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an bereits erstellten Layout-Teilen, sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.

§ 7 Abnahme, Beanstandungen und Zahlung
(1) Nach Fertigstellung des Layouts bzw. Lektorats und Übertragung der Dateien in den Verfügungsbereich des Auftraggebers ist der Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen zu ihrer Abnahme verpflichtet. Beanstandungen sind binnen dieser Frist schriftlich gegenüber debux zu erklären und detailliert auszuführen. Für Eigenschaften des Layouts, die auf den vertraglichen Spezifikationen, sowie dem freigegebenen Konzept beruhen, sind Beanstandungen ausgeschlossen. Beim Lektorat ist eine Beanstandung lediglich stilistischer Vorschläge oder nicht eingereichter Fachtermini und ähnliches (vgl. § 4 IV) ebenso ausgeschlossen.
(2) Die Firma debux ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile des Layouts oder der zu lektorierenden Texte zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen. Beim Layout muss der Auftraggeber die Abnahme erteilen, wenn der Layoutteil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept entspricht. Beim Lektorat ist die Abnahme zu erteilen, wenn der Textteil den Anforderungen des § 4 III und Vorgaben des Auftragsgebers nach § 4 IV entspricht. Einmal abgenommene Teile des Layouts bzw. der zu lektorierenden Texte können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder eine Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht kennen konnte.
(3) Das vereinbarte Honorar ist mit Rechnungszugang sofort fällig. Erst mit Zahlung des vereinbarten Preises gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Sollte binnen 14 Werktagen keine Zahlung bei debux eingehen, wird für eine Mahnung eine Gebühr von 6 Euro berechnet.

§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel am Layout oder Lektorat haftet debux grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. Die Firma debux haftet auch dafür, dass das erstellte Layout den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept in der freigegebenen Form entspricht. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung oder an Empfehlungen zum sprachlichen Stil und Ausdruck haftet die Firma debux nicht.
(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet debux nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen i. S. d. § 287 BGB. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahmen von Lebens- Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3) debux garantiert, dass die von ihr selbst erstellten und beschafften Layouts und die von ihr eingebrachten Ideen zur Konzeption des Layouts nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Die Firma debux stellt den Auftraggeber hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, wenn der Auftraggeber seiner Schadensminderungpflicht durch sachgerechte Behandlung des Falles genügt hat.
(4) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Der Auftraggeber stellt die Firma debux hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihr die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, wenn debux ihrer Schadensminderungpflicht durch sachgerechte Behandlung des Falles genügt hat.
(5) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption des Layouts beruhen, haftet die Firma debux nur, wenn sie durch ihre spezielle Ausgestaltung des Layouts entstanden sind und auf von ihr eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber verfolgten Business-Modell inhärent sind, haftet die Firma debux nicht. Im Übrigen haftet die Firma debux für Rechtsverstöße, die nicht in der Verletzung des Schutzrechtes eines Dritten bestehen nur, wenn die Firma debux den Rechtsverstoß kannte und daher ihre Aufklärungspflichten verletzt hat.

§ 9 Vertraulichkeit, Herausgabe und Löschungspflichten, Konkurrenzverbot
(1) Die Firma debux verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt umgekehrt.
(2) Die Firma debux verpflichtet sich auch, nach Fertigstellung des Layouts und dessen Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers durch Verfügungsstellung der Dateien oder der Printversion alle ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, zu löschen; auf vorheriges Verlangen des Auftraggebers hat er diesem zuvor eine Kopie der im Verlangen bezeichneten, bestimmten Informationen oder Inhalte zukommen zu lassen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind an den Auftraggeber herauszugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.

§ 10 Widerrufsrecht des Verbrauchers
(1) Ist der Kunde Verbraucher und hat er mit dem Anbieter einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per Telefon, E-Mail oder Fax, oder über die Internetseite des Anbieters geschlossen, so hat er das nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht.
(2) Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

Kein Widerrufsrecht besteht ausnahmsweise:
• wenn der Kunde die beim Anbieter gekauften Produkte zum Zwecke seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erworben hat (in diesem Fall ist der Kunde kein Verbraucher),
• bei Produkten, die nach den Spezifikationen des Kunden individuell für ihn angefertigt oder eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wurden (Sonderanfertigungen),
• bei schnell verderblichen Produkten und bei Produkten, deren Verfallsdatum überschritten wurde,
• bei versiegelten Datenträgern mit Audio- und Videoaufzeichnungen oder mit Software, wenn der Datenträger vom Kunden entsiegelt wurde,
• bei Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.
(3) Erfüllungsort ist Göttingen. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Amtsgericht bzw. Landgericht Göttingen, je nach Streitwert. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, einen gerichtsnahen Mediationstermin anzuregen.

Göttingen, 01/2016

 

 Unsere AGB wurden erstellt in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Johanna Feuerhake.

§ 10 Widerrufsrecht des Verbrauchers wurde in Auszügen übernommen von Rechtsanwalt Jacob Metzler.