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SÜD-OST Februar/März 2014

Der Abfuhrtermin für Ihr Grundstück ist aus dem in alle Haushalte verteilten “Abfuhrplan für die Baum- und Strauchschnittsammlung” und im Internet ersichtlich. Die Gesamtmenge an Baum- und Strauchschnitt pro Grundstück ist auf 2 cbm begrenzt. Äste bis max. 1,50 m Länge und max. 0,20 m Durchmesser sind mit verrottbarem Bindfaden zu bündeln. Die Abfuhr erfolgt grundstücksbezogen. Bitte legen Sie den gebündelten Baum- und Strauchschnitt sowie die kostenpflichtigen Laubsäcke erst zum Abfuhrtag bis 6:00 Uhr am Straßenrand bereit. Vorzeitiges Bereitlegen von Baum- und Strauchschnitt im öffentlichen Straßenraum wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld belegt. Baum- und Strauchschnittsammlung Frühjahr 2014 Göttinger Entsorgungsbetriebe Servicenummer 400 5 400 E-mail: geb@goettingen.de www.geb-goettingen.de DIE SAUBERE LÖSUNG!

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